QT Candor AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – QTCandor.com

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner der über QTCandor.com angebotenen Leistungen ist

IQ-internetservice GmbH
Rommerscheider Str. 98
51465 Bergisch Gladbach

Vertreten wird die Gesellschaft von Thomas Quink – im Weiteren Trainer genannt.

§ 2 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen IQ-internetservice GmbH – im weiteren Trainer genannt – und dem Klienten als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsvorbereitung

1. Ein Dienstleistungsvertrag mit dem Trainer kommt grundsätzlich erst nach erfolgtem Vorgespräch zustande. Im Regelfall erfolgt dies im Rahmen einer Vorbereitungsveranstaltung. Bis zur ersten Trainingssitzung fallen dem Klienten keine Kosten an. Fahrtkosten hat der Klient grundsätzlich selber zu tragen.
2. Im Rahmen der Vorbereitung wird dem Klienten die Schweigepflicht ausdrücklich bestätigt.
3. Im Rahmen der Vorbereitung wird ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und unterschrieben.
4. Bei der Vorbereitung werden Datenschutzthemen geklärt.

§ 4 Vertragsschluss

1. Der Klient wendet sich schriftlich über die Website QTCandor.com oder telefonisch an den Trainer mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für einen Dienstleistungsvertrag zum Zwecke einer Beratung, eines Trainings oder eines Coachings – nachfolgend Sitzung genannt. Grundsätzlich handelt es sich bei den vom Trainer angebotenen Sitzungen nicht um Heilungen.
2. Der Trainervertrag kommt zustande, wenn der Trainer ein Angebot abgibt und den/die Termin(e) per E-Mail bestätigt.
3. Die Bestätigung per E-Mail erfolgt für gewöhnlich binnen 48 Stunden. Sollte bis dahin keine Rückbestätigung beim Klienten eingegangen sein, ist er gehalten, noch einmal Kontakt mit dem Trainer aufzunehmen um Missverständnisse vorzubeugen.
4. Der Trainer ist nicht verpflichtet, ein Angebot für einen Dienstleistungsvertrag abzugeben. Das gilt insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, ihn das Training in Gewissenskonflikte bringen könnte oder er das Training aus gesetzlichen Gründen nicht durchführen kann oder darf.
5. Die Zahlung der Gebühr ist grundsätzlich vor der Sitzung unbar zu leisten. Zu diesem Zweck wird dem Klienten die Kontonummer des Trainers zur Verfügung gestellt. Ggf. werden auf der Website noch andere Zahlmöglichkeiten (PayPal) zur Verfügung gestellt. Nur bei eingegangener Zahlung besteht ein Anspruch auf Teilnahme an dem Training. Anders lautende Zahlungsbedingungen müssen im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.
6. Die Adresse für das Training wird dem Klienten rechtzeitig mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung des Klienten rechtzeitig zum Training zu erscheinen. Bei einer Verspätung kann das Training nicht verspätet betreten werden, da dadurch andere gestört würden. Ein Nachholen kann nicht zugesagt werden.
7. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung des Termins ist bis spätestens 48 Stunden an einem Werktag (Montag – Freitag) vor dem Beginn des Termins möglich. Bei späteren Absagen wird das Honorar komplett als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt und geleistete Zahlungen entsprechend nicht zurück erstattet. Als Absage gilt auch ein Nicht-Erscheinen.

§ 5 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

1. Der Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung des Trainings oder des Coachings zur Unterstützung des Klienten anwendet.
2. Über die Trainings – und Coachingmethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch den Trainer über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Trainer befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
3. Es werden vom Trainer Methoden angewendet, die nicht immer schulmedizinisch anerkannt und auch nicht immer allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder gecoached werden will, hat er das dem Trainer gegenüber zu erklären.
4. Die Teilnahme an einem Training ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Mit Inanspruchnahme eines Trainings bzw. der Buchung eines Trainings erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Training.
5. Grundsätzlich liegt diesem Dienstleistungsvertrag kein Heilversprechen zugrunde. Es wird entsprechend auch keine Heilung zugesagt. Darüber hinaus kann der Klient keinen Anspruch auf Linderung seiner Probleme, Verbesserung seines Zustandes, Verhaltensänderungen etc.. ableiten. Solche Änderungen werden nicht garantiert oder versprochen, da sie aufgrund der angewendeten Methode stark vom Klienten abhängig sind. Das Training ist als eine Anleitung zur Findung der eigenen Möglichkeiten anzusehen.

§ 6 Höhere Gewalt

1. Der Trainer ist berechtigt, bei höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder ähnlichem den vereinbarten Termin zu verschieben. In diesem Fall wird der Klient schnellstmöglich verständigt und ein Ersatztermin angeboten.
2. In diesem Fall hat der Klient keinen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten oder sonstiger Auslagen.

§ 7 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§8 Fremde Medien

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